Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizministerium 4
Der Rechtsanwalt Dr. Weidinger war als Verfahrenshelfer für die Berufung zuständig und informiert
mich/uns nicht über das Urteil des Berufungsgericht OLG Linz, wodurch dieses rechtskräftig und mir der
Weg zum OGH versperrt wurde. Dr. Weidinger begünstigt seinen „Kollegen Rechtsanwalt“.
Danach musste die Klage gegen Dr. Waldhör LG Wels Aktenzeichen 2 Cg 71/10h umgestellt werden, da
das vorhergegangene Verfahren präjudiziell war. Langer Rede kurzer Sinn ist der, dass ich auch dieses
Verfahren verloren habe mit der Begründung des Richters Dr. Pesendorfer dass es keinen Auftrag zur
Überprüfung des Liegenschaftsvertrages gegeben hat. Das merkwürdige dabei ist nur, dass Dr. Waldhör
diesen Auftrag sogar im Verfahren zugegeben hat. „Ich hatte den Auftrag den gesamten Vertrag zu
prüfen“. Trotz dieser entscheidenden Aussage kommt der Richter zu dem Schluss, dass es keine
Auftragserteilung gab! Ebenfalls Begünstigung.
Dr. Kurt Waldhör sagt auch aus, dass er den Optionsvertrag im Auftrag der Gegenseite und absichtlich
zum Nachteil seiner Mandanten Funk entworfen hat. Was er im vorhergegangenen Verfahren
vehement geleugnet hatte! Falschaussage strafbar nach STGB. Weshalb ignoriert dies der Richter?
Dr. Waldhör äußert sich auch diskriminierend gegenüber mir als Kläger, in dem er sagt:“Sie haben ja
nur geklagt, weil sie Verfahrenshilfe bekommen. Wenn es nach mir ginge gäbe es die nicht“.
Mittellos ist demnach gleichbedeutend wie Rechtlos?
Hier zeigt er auch seine Einstellung zu unserem Rechtssystem und dies wird ebenfalls durch den Richter
gedeckt, indem es nicht protokolliert wurde.
Trotzdem haben diese Aussagen keinerlei Auswirkung auf das Urteil. Im Gegenteil wird Dr. Waldhör
bescheinigt er habe ehrlich und glaubwürdig vorgetragen, aufrichtig gehandelt und seine Pflichten nicht
verletzt. Wogegen meine Frau und ich als unglaubwürdig bezeichnet werden.
Unglaubwürdig ist eine personenbezogene Qualifizierung und diskriminierend, außerdem muss jemand
der unglaubwürdig ist nicht zwangsläufig auch unglaubhaft sein.
Sowohl meine Frau als auch ich sagen in allen Verfahren annähernd das Gleiche aus – wenn man lesen
kann, ist dies auch leicht nachzuvollziehen – wogegen die Gegenseite in sämtlichen Verfahren
widersprüchliche Angaben machte. Ein objektiver Richter hätte dies zweifelsfrei feststellen können und
müssen.
Es hätte gereicht sich nur ein bisschen dem Aktenstudium zu widmen.
Die Entscheidungen des Richters kann ich nicht nachvollziehen, außer unter dem Gesichtspunkt, dass er
hier ebenfalls wie seine Kollegen zuvor den“ Kollegen Rechtsanwalt“ begünstigt hat, da dieser wieder zu
Anfang des Verfahrens darauf verwiesen hat, dass er keine Haftpflichtdeckung hätte! Was überhaupt
nichts zur Sache tut und nur dazu dient den Richter unterschwellig zu beeinflussen.